Download der AGB im PDF Format
Unter FOLIUM bietet das Einzelunternehmen Heinrich Goik, Gmunder Str. 37a, 81379 München (im Folgenden „Folium“ genannt) seinen Kunden ein weitreichendes Angebot an Werbetechnik insbesondere Folienlösungen wie Beschriftung, Fahrzeugfolierung & -gestaltung, Autoglasfolien, Lackschutzfolien, Gebäudeglasfolien, Architekturfolien, Digitaldruck, Werbetechnik sowie Montageservice. Daneben bietet Folium seinen Kunden durch die eigene Grafik-Design-Abteilung Full-Service in sämtlichen Design-Projekten.
1.1 Für Verträge von Folium mit dessen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob Folium diesen
ausdrücklich widerspricht.
1.3 Die AGB gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.
2.1 Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Nach erfolgter Anfrage erhält der Kunde von Folium ein Angebot. Dieses ist ebenso freibleibend und gilt für einen Zeitraum von 6 Wochen.
2.2 Mit Annahme des Angebotes gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab. Der Auftrag kommt sodann mit Übersendung einer Auftragsbestätigung durch Folium zustande.
2.3 Die jeweils von Folium zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Angebotes bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung konkretisiert dargestellt.
3.1 Für die eigentliche Leistungserbringung ist die Erstellung einer Druckvorlage/Layouts erforderlich. Sofern dieses nicht vom Kunden selbst geliefert
wird, wird diese in Absprache mit dem Kunden von Folium entworfen, wobei Folium – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden – in der
Gestaltung frei ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und auch
(teil-) abgerechnet.
3.2 Sofern für die Leistungserbringung durch Folium Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen bzw. zu liefern, dass Folium seine Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.
3.3 Sofern Folium durch die nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung oder Freigabe Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
3.4 Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass von ihm übergebendes Material zur Realisierung des Auftrages frei von Rechten Dritter ist bzw.
etwaige erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Der Kunde stellt Folium insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
3.5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund, auf dem die Folie etc. angebracht werden soll, für eine solche Montage geeignet sein muss. Der
Kunde hat Folium daher sämtliche Informationen über den zu beklebenden Untergrund anzugeben, insbesondere auch den Zeitraum zwischen (Neu-)
Lackierung und Montage der Folien. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zum Untergrund.
4.1 Folium ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Auftrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Verschwiegenheit gilt § 12.
4.2 Abweichend von 4.1 bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden
vergeben werden.
5.1 Je nach individueller Vereinbarung im Vertrag ist die vereinbarte Vergütung entweder nach Beendigung des Auftrages oder monatlich jeweils nach
entsprechender Rechnungsstellung durch Folium zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum
erstrecken, ist Folium berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen.
5.2 Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung
zu erfolgen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Folium.
Bei Erhalt der Ware (Abholung, Lieferung, Montage o.ä.) hat der Kunde das gelieferte Produkt auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Mit seiner
Unterschrift auf dem Lieferschein nimmt der Kunde die gelieferte Ware an.
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
8.2 Sofern der Kunde Folium nicht vollständig und richtig über den zu beklebenden Untergrund informiert hat (vgl. auch Ziffer 3.5) stellen Mängel, die
sich aus der Verwendung eines ungeeigneten Untergrundes ergeben, keine Sachmängel i.S.d. Gewährleistungsrecht dar.
9.1 Folium übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von
Folium. Die Haftung aufgrund von Folium übernommener Garantien und aufgrund Arglist bleibt unberührt.
9.2 Die Haftung von Folium aus leichter Fahrlässigkeit dem Grunde nach wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von
Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Sofern es um die Verletzung derartiger
vertragswesentlicher Pflichten geht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinn und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Nicht zu den Aufgaben von Folium gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. Folium wird aber den Kunden rechtzeitig auf für Folium erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen. Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet Folium nicht für daraus
resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit Folium von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
10.1 Dem Kunden wird – sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten
Arbeitsergebnisse von Folium das nicht ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.
10.2 Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch Folium. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen
innerhalb eines Konzerns.
10.3 Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, ist es Folium gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon und/oder jeweils ein
Belegexemplar der Arbeit zu behalten und zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Projektauftrages – unentgeltlich zu nutzen.
Insbesondere darf Folium den Kunden als Referenz auf seiner Internetseite oder in seinen Prospekten nennen und künftigen Kunden überlassene
Belegexemplare zeigen.
11.1 Folium verpflichtet sich, sämtliche, für den Kunden hergestellte Arbeitsergebnisse, wie Berichte, Druckunterlagen und Konzepte ohne gesonderte
Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden
während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen
Anforderung ausgehändigt. Andernfalls hat Folium das Recht, diese zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus
wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für den Abtransport und/oder die Vernichtung sowie damit im Zusammenhang
stehende Tätigkeiten und erforderliche Versicherungen trägt der Kunde.
11.2 Die Aufbewahrungspflicht nach 11.1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen und Entwürfe nicht realisierter
Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann Folium sofort vernichten.
11.3 Eine Archivierung von digitalen Daten durch Folium findet nur statt, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die
Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Im Übrigen werden diese bei Ende des Vertrages herausgegeben.
11.4 Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers dergestalt zu erfolgen, dass der Kunde in die
Lage versetzt wird, die Daten künftig selbst bearbeiten und aktualisieren zu können.
Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an
unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur
Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt
über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.
FOLIUM-Gutscheine gelten für die Warengruppen Autoglasfolie, Dekor, Lack-/Steinschlagschutzfolie und Komplettfolierung.
-Einlösung von Aktionsgutscheinen
13.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine“), können nur bei FOLIUM im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
13.2 Aktionsgutscheine können nur von Verbrauchern eingelöst werden.
13.3 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
13.4 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
13.5 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
13.6 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
13.7 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
13.8 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
13.9 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
13.10 Wenn der Aktionsgutschein namentlich ausgestellt wurde, ist er nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Aktionsgutscheins auf Dritte ist dann ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
-Einlösung von Geschenkgutscheinen
13.11 Gutscheine, die über das Kontaktformular der Webseite des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur bei FOLIUM eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
13.12 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
13.13 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
13.14 Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
13.15 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
13.16 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
13.17 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
13.18 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Zwischen den Parteien wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von Folium vereinbart, wenn