Foliert werden nur glatte oder lackierte Untergründe, sofern technisch möglich. Die Folie wird nach technischen Möglichkeiten einteilig verlegt. Zum Einsatz kommende notwendige Werkzeuge wie z.B. Heißluftföhn, Folienrakel oder Cuttermesser. Diese werden regelmäßig kontrolliert oder ausgetauscht um Beschädigungen des Fahrzeuglacks zu vermeiden.
Lackschäden müssen vor Anbringen der Folie durch den Auftraggeber beseitigt werden. Neu lackierte Oberflächen können erst nach der vorgeschriebenen Einbrenn- und Ausgaszeiten foliert werden. Hierbei muss mindestens ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen eingehalten werden. Zudem müssen uns sämtliche Lackschäden, nachlackierte Fahrzeugteile sowie durch Smart Repair durchgeführte Reparaturen, vor Durchführung unserer Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei Neufahrzeugen zu starken Schwankungen der Lackqualität kommen kann. Dies hat zur Folge, dass es während des Prozesses der Folierung, zu Ablösungen des Fahrzeuglacks von der Karosserie kommen kann.
Zudem werden die im Produktionswerk entstandenen Lackschäden idR so ausgebessert, dass diese erst mit Beginn des Prozesses der Folierung sichtbar werden. Entstandene Lackschäden im Produktionswerk werden meist nicht dokumentiert und können demnach nicht nachvollzogen werden.
Ablösungen des Fahrzeuglacks bei Entfernung der Folie von der Karosserie hat somit mit nicht eingehaltenen Wartezeiten (Aushärtung), sowie die eingangs erwähnte stark schwankende Lackqualität zu tun und in keinem Fall mit der Qualität der Folie.
Die verwendeten Qualitätsfolien sind so ausgelegt, dass diese eine perfekte Haftung auf dem Fahrzeuglack aufweisen, jedoch niemals mehr Haftung als ein nach DIN-Norm lackiertes Bauteil. Somit ist die Ablösung einer durch Folium verklebten Folie rückstandsfrei machbar. Bei schwankender Lackqualitäten kann es jedoch, wie eingangs erwähnt, zu Ablösungen des Fahrzeuglacks während des Prozesses der Folierung kommen.
Dies betrifft auch die Entfernung von Typenschildern, Logos oder werksseitig verklebten Folien, die vor Beginn der Folienarbeiten entfernt werden müssen. Eine nicht eingehaltene Aushärtung nach der Werkslackierung und ein anschließendes zu frühes Anbringen von Typenschildern, Logos oder werksseitig verklebten Folien, kann zur Lackablösung bei Entfernen dieser führen. Beschädigte Typenschilder etc. werden von Folium nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch kostenpflichtig ersetzt.
Ferner sind uns etwaige Lackveredelungen wie Polituren oder Nano-/Keramik-Versiegelungen mitzuteilen. Bei Polituren ist ein erhöhter Reinigungsaufwand zu erwarten, der von uns nach Aufwand in Rechnung gestellt wird. Fahrzeuge die mit einer Nano-/Keramik-Versiegelung veredelt wurden können nicht foliert werden. Bereits begonnene Folienarbeiten, die auf Grund der o. g. Ausschlusskriterien nicht beendet werden, können nach geleistetem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Das Fahrzeug wird vom Auftraggeber gewaschen (Basiswäsche ohne Wachs) zur Verfügung gestellt. Bei verschmutzten Fahrzeuglacken wird von uns eine Standard-Fahrzeugwäsche durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 39,50 € zzgl. MwSt.
Teile die in einer der oben genannten Verfahren behandelt wurden bzw. Beschädigungen am Fahrzeuglack, die auf eine minderwertige Lackqualitäten zurückzuführen sind, werden ausdrücklich von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Auch für Folgeschäden und deren Reparatur haften wir nicht.
Eine Vollfolierung wird per Basisfolierung angeboten. Dies beinhaltet alle lackierten Fahrzeugteile, die bei geschlossenen Fahrzeugtüren bzw. Fahrzeugöffnungen zu sehen sind. Anbauteile können ggf. nach Rücksprache foliert werden. Bitte beachten Sie, dass es bei einer Vollfolierung vereinzelt an Ecken und Übergängen zu kaum sichtbaren Durchlässen des Originallacks kommen kann.
Bei Teilfolierungen und Dekoren kann bei Demontage der Folie nach einigen Jahren ein Farbunterschied auf dem Lack erkennbar sein. Das liegt in erster Linie an der Beanspruchung der nicht folierten Fahrzeugteile durch Witterung und UV-Strahlen.
Das Erreichen der Endhaftung der Folie kann je nach klimatischen Umständen bis zu 72 Stunden andauern. Je nach Anwendung muss mit einer längeren Standzeit gerechnet werden. Nach sieben Tagen kann das Fahrzeug per Handwäsche gereinigt werden. Sollte ein Hochdruckreiniger zum Einsatz kommen, ist dieser mit einem Mindestabstand von 50cm zur Folie zu nutzen. Dabei sollte der Hochdruckreiniger immer in Bewegung bleiben und nicht auf der Folie verweilen, um Ablösungen zu vermeiden. Eine Reinigung per Handwäsche ist Bestandteil der Garantiebestimmungen.
CarWrap Folien sind keine Lackschutzfolien. In der Regel schützen sie den Lack vor Ausbleichung aber nicht vor mechanischen Einwirkungen wie Steinschlägen.
Eine möglichst staubfreie Umgebung beim Car Wrapping ist für uns selbstverständlich, dennoch kommt es zu bleibenden Luft- und oder Staubeinschlüssen unter der Folie.
Es gelten folgende Gewährleistungsansprüche: 24 Monate bei Privatkunden und 12 Monate für Kaufleute und juristische Personen.
Weitere Infos und Bilder gibt es hier | Autofolierung.
Unsere Spezialisten verlegen Autoglasfolien fachgerecht und optimal. Trotz Umsicht und Mühe lassen sich winzige Staub- und oder Lufteinschlüsse nicht völlig vermeiden.
Autoscheiben werden vor den Folienarbeiten innen sowie außen, gründlich gereinigt. Trotzdem kann es, besonders bei älteren Fahrzeugen (meist ab 5 Jahren nach Erstzulassung), auf Grund von Schmutzrückständen in Gummis und Filzrändern zu erhöhten Schmutzeinschlüssen in der verlegten Autoscheibenfolie kommen. Bei Fahrzeugen die im Innenraum stark verschmutzt sind (z.B. Tierhaare), kann es ebenfalls zu verstärkten Schmutzeinschlüssen kommen. Diese Faktoren sind von unserer Seite nur bedingt zu verhindern.
Das Fahrzeug wird vom Auftraggeber gewaschen (Basiswäsche ohne Wachs) zur Verfügung gestellt. Bei verschmutzten Fahrzeuglacken wird von uns eine Standard-Fahrzeugwäsche durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 39,50 € zzgl. MwSt. Eine Fahrzeugwäsche ist bei der Scheibentönung deshalb notwendig, da diese im ersten Arbeitsschritt an der äußeren Autoscheibe zugeschnitten wird. Diese wird nass aufgelegt und so könnten Schmutzpartikel vom Lack oder der äußeren Autoscheibe, auf die Folie übertragen werden.
Einige Scheiben weisen im Randbereich eine vom Hersteller festgelegte Keramikbeschichtung mit Punktraster auf. Diese Beschichtung fällt aus technischen Gründen unterschiedlich in der Stärke und Oberflächenbeschaffenheit aus. Folien kleben auf dieser Beschichtung nur bedingt, so daß es im Einzelfall zu einer teilweisen, oder kompletten Sichtbarkeit des Punktrasters (helle Reflektion), bei und nach dem vollständigen Austrocknen der Nassverlegung kommen kann.
In der Tür versenkbare Autoscheiben (u.a. elektrische Fenster) dürfen nicht sofort nach Verbau geöffnet werden. Diese sollten bis zur Endhaftung nach ca. einer Woche, geschlossen bleiben.
Einige Fahrzeuge haben in der Heckscheibe eine dritte Bremsleuchte verbaut. Diese darf aus zulassungsrechtlichen Gründen nicht abgedunkelt werden und wird vom Verlegenden freigeschnitten.
Speziell bei Limousinen können einige Heckscheiben ohne Demontage der Hutablage nicht foliert werden. Die Demontage muss zwingend vorab vom Auftraggeber durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie zusätzlich den Serviceanhänger, den Sie nach Montage in Ihrem Fahrzeug finden.
Es gelten folgende Gewährleistungsansprüche: 60 Monate bei Privatkunden, Kaufleuten und juristische Personen.
Weitere Infos gibt es hier | Scheibentönung.
Foliert werden nur glatte oder lackierte Untergründe, sofern technisch möglich. Die Folie wird nach technischen Möglichkeiten einteilig verlegt. Zum Einsatz kommende notwendige Werkzeuge wie z.B. Heißluftföhn, Folienrakel oder Cuttermesser. Diese werden regelmäßig kontrolliert oder ausgetauscht um Beschädigungen des Fahrzeuglacks zu vermeiden.
Lackschäden müssen vor Anbringen der Folie durch den Auftraggeber beseitigt werden. Neu lackierte Oberflächen können erst nach der vorgeschriebenen Einbrenn- und Ausgaszeiten foliert werden. Hierbei muss mindestens ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen eingehalten werden. Zudem müssen uns sämtliche Lackschäden, nachlackierte Fahrzeugteile sowie durch Smart Repair durchgeführte Reparaturen, vor Durchführung unserer Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei Neufahrzeugen zu starken Schwankungen der Lackqualität kommen kann. Dies hat zur Folge, dass es während des Prozesses der Folierung, zu Ablösungen des Fahrzeuglacks von der Karosserie kommen kann.
Zudem werden die im Produktionswerk entstandenen Lackschäden idR so ausgebessert, dass diese erst mit Beginn des Prozesses der Folierung sichtbar werden. Entstandene Lackschäden im Produktionswerk werden meist nicht dokumentiert und können demnach nicht nachvollzogen werden.
Ablösungen des Fahrzeuglacks bei Entfernung der Folie von der Karosserie hat somit mit nicht eingehaltenen Wartezeiten (Aushärtung), sowie die eingangs erwähnte stark schwankende Lackqualität zu tun und in keinem Fall mit der Qualität der Folie.
Die verwendeten Qualitätsfolien sind so ausgelegt, dass diese eine perfekte Haftung auf dem Fahrzeuglack aufweisen, jedoch niemals mehr Haftung als ein nach DIN-Norm lackiertes Bauteil. Somit ist die Ablösung einer durch Folium verklebten Folie rückstandsfrei machbar. Bei schwankender Lackqualitäten kann es jedoch, wie eingangs erwähnt, zu Ablösungen des Fahrzeuglacks während des Prozesses der Folierung kommen.
Dies betrifft auch die Entfernung von Typenschildern, Logos oder werksseitig verklebten Folien, die vor Beginn der Folienarbeiten entfernt werden müssen. Eine nicht eingehaltene Aushärtung nach der Werkslackierung und ein anschließendes zu frühes Anbringen von Typenschildern, Logos oder werksseitig verklebten Folien, kann zur Lackablösung bei Entfernen dieser führen. Beschädigte Typenschilder etc. werden von Folium nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch kostenpflichtig ersetzt. Bei einigen Modellen muss der Modellschriftzug dennoch nicht demontiert werden, da die Folie an dieser Stelle per Schablonentechnik ausgeschnitten wird.
Ferner sind uns etwaige Lackveredelungen wie Polituren oder Nano-/Keramik-Versiegelungen mitzuteilen. Bei Polituren ist ein erhöhter Reinigungsaufwand zu erwarten, der von uns nach Aufwand in Rechnung gestellt wird. Fahrzeuge die mit einer Nano-/Keramik-Versiegelung veredelt wurden können nicht foliert werden. Bereits begonnene Folienarbeiten, die auf Grund der o. g. Ausschlusskriterien nicht beendet werden, können nach geleistetem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Das Fahrzeug wird vom Auftraggeber gewaschen (Basiswäsche ohne Wachs) zur Verfügung gestellt. Bei verschmutzten Fahrzeuglacken wird von uns eine Standard-Fahrzeugwäsche durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 39,50 € zzgl. MwSt.
Teile die in einer der oben genannten Verfahren behandelt wurden bzw. Beschädigungen am Fahrzeuglack, die auf eine minderwertige Lackqualitäten zurückzuführen sind, werden ausdrücklich von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Auch für Folgeschäden und deren Reparatur haften wir nicht.
Als zertifizierter XPEL-Fachbetrieb für Lackschutzarbeiten bieten wir diese Dienstleistung als Verlegung per Schablone an. Somit wird per Herstellersoftware das zu verlegende Fahrzeugteil maschinell am Plotter zugeschnitten, somit muss die Lackschutzfolie nicht mehr am Fahrzeug zugeschnitten werden. Die Qualitätsfolie wird somit fertig zugeschnitten auf dem Fahrzeuglack per Nassklebeverfahren verlegt. Die Überschüssige Flüssigkeit wird per Rakel unter der Folie herausgedrückt. Anschließend werden vereinzelte Stellen per Heißluftföhn bestrahlt um eine bessere Endhaftung zu erzielen.
Vereinzelt kann es nach der Verlegung einer Lackschutzfolie zu Einschlüssen von Montageflüssigkeit unter der Folie kommen. Diese verschwinden innerhalb von drei bis sechs Wochen, je nach klimatischen Verhältnissen, von selbst.
Das Erreichen der Endhaftung der Folie kann je nach klimatischen Umständen bis zu 72 Stunden andauern. Je nach Anwendung muss mit einer längeren Standzeit gerechnet werden. Nach sieben Tagen kann das Fahrzeug per Handwäsche gereinigt werden. Sollte ein Hochdruckreiniger zum Einsatz kommen, ist dieser mit einem Mindestabstand von 50cm zur Folie zu nutzen. Dabei sollte der Hochdruckreiniger immer in Bewegung bleiben und nicht auf der Folie verweilen, um Ablösungen zu vermeiden. Eine Reinigung per Handwäsche ist Bestandteil der Garantiebestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass lt. StVO keine Schweinwerfer, Rückleuchten, Seitenspiegel, Autoscheiben etc. mit einer Lackschutzfolie beklebt werden dürfen.
Eine möglichst staubfreie Umgebung bei der Lackschutzfolierung ist für uns selbstverständlich, dennoch kommt es zu bleibenden Luft- und oder Staubeinschlüssen unter der Folie.
Es gelten folgende Gewährleistungsansprüche: 24 Monate bei Privatkunden und 12 Monate für Kaufleute und juristische Personen.
Weitere Infos gibt es hier | Lackschutzfolien.
Foliert werden nur glatte oder lackierte Untergründe, sofern technisch möglich. Die Folie wird nach technischen Möglichkeiten einteilig verlegt. Zum Einsatz kommende notwendige Werkzeuge wie z.B. Heißluftföhn, Folienrakel oder Cuttermesser. Diese werden regelmäßig kontrolliert oder ausgetauscht um Beschädigungen des Fahrzeuglacks zu vermeiden.
Lackschäden müssen vor Anbringen der Folie durch den Auftraggeber beseitigt werden. Neu lackierte Oberflächen können erst nach der vorgeschriebenen Einbrenn- und Ausgaszeiten foliert werden. Hierbei muss mindestens ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen eingehalten werden. Zudem müssen uns sämtliche Lackschäden, nachlackierte Fahrzeugteile sowie durch Smart Repair durchgeführte Reparaturen, vor Durchführung unserer Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei Neufahrzeugen zu starken Schwankungen der Lackqualität kommen kann. Dies hat zur Folge, dass es während des Prozesses der Folierung, zu Ablösungen des Fahrzeuglacks von der Karosserie kommen kann.
Zudem werden die im Produktionswerk entstandenen Lackschäden idR so ausgebessert, dass diese erst mit Beginn des Prozesses der Folierung sichtbar werden. Entstandene Lackschäden im Produktionswerk werden meist nicht dokumentiert und können demnach nicht nachvollzogen werden.
Ablösungen des Fahrzeuglacks bei Entfernung der Folie von der Karosserie hat somit mit nicht eingehaltenen Wartezeiten (Aushärtung), sowie die eingangs erwähnte stark schwankende Lackqualität zu tun und in keinem Fall mit der Qualität der Folie.
Die verwendeten Qualitätsfolien sind so ausgelegt, dass diese eine perfekte Haftung auf dem Fahrzeuglack aufweisen, jedoch niemals mehr Haftung als ein nach DIN-Norm lackiertes Bauteil. Somit ist die Ablösung einer durch Folium verklebten Folie rückstandsfrei machbar. Bei schwankender Lackqualitäten kann es jedoch, wie eingangs erwähnt, zu Ablösungen des Fahrzeuglacks während des Prozesses der Folierung kommen.
Dies betrifft auch die Entfernung von Typenschildern, Logos oder werksseitig verklebten Folien, die vor Beginn der Folienarbeiten entfernt werden müssen. Eine nicht eingehaltene Aushärtung nach der Werkslackierung und ein anschließendes zu frühes Anbringen von Typenschildern, Logos oder werksseitig verklebten Folien, kann zur Lackablösung bei Entfernen dieser führen. Beschädigte Typenschilder etc. werden von Folium nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch kostenpflichtig ersetzt.
Ferner sind uns etwaige Lackveredelungen wie Polituren oder Nano-/Keramik-Versiegelungen mitzuteilen. Bei Polituren ist ein erhöhter Reinigungsaufwand zu erwarten, der von uns nach Aufwand in Rechnung gestellt wird. Fahrzeuge die mit einer Nano-/Keramik-Versiegelung veredelt wurden können nicht foliert werden. Bereits begonnene Folienarbeiten, die auf Grund der o. g. Ausschlusskriterien nicht beendet werden, können nach geleistetem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Das Fahrzeug wird vom Auftraggeber gewaschen (Basiswäsche ohne Wachs) zur Verfügung gestellt. Bei verschmutzten Fahrzeuglacken wird von uns eine Standard-Fahrzeugwäsche durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 39,50 € zzgl. MwSt.
Teile die in einer der oben genannten Verfahren behandelt wurden bzw. Beschädigungen am Fahrzeuglack, die auf eine minderwertige Lackqualitäten zurückzuführen sind, werden ausdrücklich von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Auch für Folgeschäden und deren Reparatur haften wir nicht.
Bei einer vereinbarten Vollfolierung werden alle Fahrzeugteile beklebt, die bei geschlossenen Fahrzeugöffnungen (Türen, Heckdeckel, etc.) sichtbar sind. Anbauteile können ggf. nach Rücksprache ebenfalls foliert werden. Bitte beachten Sie, dass es an Ecken und Übergängen zu kaum sichtbaren Durchlässen des Originallacks kommen kann.
Bei Demontage der Folie kann nach einigen Jahren ein Farbunterschied beim Lack erkennbar sein. Das liegt in erster Linie an der Beanspruchung der nicht folierten Fahrzeugteile durch Witterung und UV-Strahlen.
Eine möglichst staubfreie Umgebung ist für uns selbstverständlich, dennoch kommt es zu bleibenden Luft- und oder Staubeinschlüssen unter der Folie.
Das Erreichen der Endhaftung der Folie kann je nach klimatischen Umständen bis zu 72 Stunden andauern. Je nach Anwendung muss mit einer längeren Standzeit gerechnet werden. Nach sieben Tagen kann das Fahrzeug per Handwäsche gereinigt werden. Sollte ein Hochdruckreiniger zum Einsatz kommen, ist dieser mit einem Mindestabstand von 50cm zur Folie zu nutzen. Dabei sollte der Hochdruckreiniger immer in Bewegung bleiben und nicht auf der Folie verweilen, um Ablösungen zu vermeiden. Eine Reinigung per Handwäsche ist Bestandteil der Garantiebestimmungen.
Es gelten folgende Gewährleistungsansprüche: 24 Monate bei Privatkunden und 12 Monate für Kaufleute und juristische Personen.
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Unsere Spezialisten verlegen Gebäudeglasfolien fachgerecht und optimal. Trotz Umsicht und Mühe lassen sich winzige Staubeinschlüsse nicht völlig vermeiden.
Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, ist eine vor Ort Besichtigung sinnvoll. So können die zu folierenden Flächen fachgemäß ausgemessen und bewertet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Folienoberflächen durch äußere Umwelteinflüsse beschädigt werden können. Nachträgliche Beschädigung der Folie geht nicht zu unseren Lasten. Die mit Folien beschichteten Flächen sind mit ausreichend Wasser und milden scheuerfreien Reinigungsmitteln zu reinigen.
Es gelten folgende Gewährleistungsansprüche: 24 Monate bei Privatkunden und 12 Monate für Kaufleute und juristische Personen.
Weitere Infos und Bilder gibt es hier | Gebäudeglasfolien.